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Von den Überresten der Burg Vlothos genießt man einen herrlichen Panoramablick über das Wesertal

Burgruine Vlotho

Kategorie Denkmal

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Burgruine Vlotho (Fotos: Biologische Station Ravensberg)

Das Ziel

Erbaut im Jahre 1250 von Heinrich von Oldenburg, sind die Überreste der Burg Vlothos heute ein schönes Ziel für Ausflüge. In 141m Höhe, auf dem Amtsberg gelegen, bietet sich dem Besucher ein Panoramablick über das Wesertal. Von der ehemaligen Burg sind heute noch die Burgmauer, der Burggraben, ein Brunnen und einige weitere Mauerreste zu sehen. Das Restaurant in der Burg wird zur Zeit leider nicht mehr gastronomisch betrieben.

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Der Weg

Wer mit dem Rad die Burgruine erreichen will, kommt um den Anstieg auf dem letzten Kilometer nicht herum. Auch die Hauptstrecke des Radverkehrsnetzes und die Themen- und Freizeitrouten verlaufen unten durch die im Tal gelegene Altstadt. Die Burg ist jedoch von hier aus über die Burgstraße beschildert und der beeindruckende Ausblick von oben lässt die Anstrengungen schnell vergessen. Einen Abstecher zur Burg können Sie einlegen, wenn Sie auf der Wittekindsroute, dem Soleweg oder der Naturtour durch Vlotho unterwegs sind. Auch von der Tagestour 1 „Vlotho – sportlich genießen am Rande des Weserberglandes“ ist der Weg zur Burg nicht weit.

Der nächstgelegene Bahnhof befindet sich in nur 1,7 km Entfernung in Vlotho. Der Bahnhof Vlotho wird stündlich von Löhne aus angefahren. Vom Bahnhof aus folgen Sie dem (ab 2012) neu beschilderten Kreisradnetz Richtung Innenstadt und biegen schließlich rechts ab zur Burg.

Zusätzlich können Sie den nebenstehenden GPS-Track herunterladen oder die bereitgestellte Karte mit dem Routenverlauf ausdrucken.

Tipp: Die Besichtigung der Burgruine können Sie gut mit einem Bummel durch die Altstadt von Vlotho verbinden oder Sie fahren einfach noch rund 5 km weiter bis in das Kurgebiet von Vlotho mit seinem Kurpark und gastronomischen Angeboten.

Adresse: Burgstraße 41, Vlotho

 

Mitteilung

Hinweise zu Ihrer Sicherheit:

1. Das Befahren der Radrouten geschieht auf eigene Gefahr, jeder ist für sich selbst verantwortlich.

2. Für alle Radler gilt die Straßenverkehrsordnung.

3. Für die Radtouren ist ein verkehrssicheres Fahrrad zu benutzen.

4. Das Tragen eines Fahrradhelms wird empfohlen.

Ausführliche Informationen über Gefahren, Rechte und Pflichten beim Radfahren finden Sie hier (PDF-Datei, 0,6 MB).