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Die ursprüngliche Wasserburg mit Herrenhaus ist der älteste Siedlungsteil von Rödinghausen

Haus Kilver


Kategorie Denkmal

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Haus Kilver (Foto: Biologische Station Ravensberg)

Das Ziel

Die ursprüngliche Wasserburg mit Herrenhaus entstand um das Jahr 800 und wurde 851 das erste Mal schriftlich erwähnt. Es ist der älteste Siedlungsteil von Rödinghausen und Namensgeber der Orte Ost- und Westkilver. Nach dem Sieg der Franken über die Sachsen, diente Haus Kilver als Königshof. Von ihren Königshöfen aus haben die Franken die eroberten Gebiete verwaltet. Die heutige Gestalt des Herrenhauses mit Brücke, Torweg und Eckturm geht auf das Jahr 1605 zurück. Aktuell wird das Denkmal als landwirtschaftlicher Betrieb genutzt und ist für Besucher nur von außen zu besichtigen.


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Innenhof Haus Kilver (Foto: Biologische Station Ravensberg)

Der Weg

Das Haus Kilver, gelegen nahe der Grenze zum Kreis Osnabrück, erreichen Sie mit dem Fahrrad auf der Wittekindsroute rund um den Kreis Herford, der Radkultour Rödinghausen und der Tagestour 5 „Kulturlandschaft zwischen Elseaue und Wiehengebirge“. Diese Routen verlaufen direkt am Haus Kilver vorbei.

Der nächstgelegene Bahnhof befindet sich in 6,2 km Entfernung in Rödinghausen-Bieren. Von dort aus existiert eine stündliche Anbindung an Bünde, Herford und Bielefeld. Vom Bahnhof folgen Sie dem (ab 2012) neu beschilderten Kreisradnetz Richtung Rödinghausen und Westkilver, um in Westkilver wieder Richtung Norden nach Rödinghausen und Haus Kilver abzubiegen.

Zusätzlich können Sie den nebenstehenden GPS-Track herunterladen oder die bereitgestellte Karte mit dem Routenverlauf ausdrucken.

Tipp: Die Besichtigung des Hauses Kilver können Sie gut mit einem Besuch im Freibad Rödinghausen verbinden oder am Wochenende mit einer Einkehr im Bauerncafe „Brüngers Landwirtschaft“, das direkt am Radweg liegt.

Die geographische Lage finden Sie auch auf dem Geodatenserver vom Kreis Herford.


Adresse: Westkilverstraße 19, 32289 Rödinghausen

Mitteilung

Hinweise zu Ihrer Sicherheit:

1. Das Befahren der Radrouten geschieht auf eigene Gefahr, jeder ist für sich selbst verantwortlich.

2. Für alle Radler gilt die Straßenverkehrsordnung.

3. Für die Radtouren ist ein verkehrssicheres Fahrrad zu benutzen.

4. Das Tragen eines Fahrradhelms wird empfohlen.

Ausführliche Informationen über Gefahren, Rechte und Pflichten beim Radfahren finden Sie hier (PDF-Datei, 0,6 MB).