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Baden wie zu Kaisers Zeiten

Bauernbad Rehmerloh


Kategorien Museum und Denkmal

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Bauernbad Rehmerloh (Foto: Biologische Station Ravensberg)

Das Ziel

Das unter Denkmalschutz stehende Bauernbad Rehmerloh aus dem Jahr 1883 ist ein ehemaliges Bade- und Logierhaus. In der Zeit zwischen Pfingsten und Erntedank (das Haus konnte nicht beheizt werden) diente es der ländlichen Bevölkerung an den Wochenenden als Badehaus. Unter der Woche wurden Heilbäder angeboten mit Wasser aus einer nahe gelegenen Quelle. Bis 1973 war es in Betrieb und wurde nach der Betreiberfamilie auch Bösch-Brunnen genannt.

Zwischen 1996 und 2002 wurde das Gebäude saniert und anschließend wiedereröffnet. Es befindet sich heute in privatem Besitz und wird von der Stadt Kirchlengern gepachtet. Für die Nutzung und kulturelle Erhaltung ist der Förderverein Bauernbad Rehmerloh e.V. zuständig.
Besucher können das alte Gebäude samt der Wasserversorgungsanlage sowie Exponate besichtigen. Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bauernbad-rehmerloh.de

Der Weg

Mit dem Fahrrad erreichen Sie das Bauernbad Rehmerloh auf der Bauernbad Radelroute. Wenn Sie am Bahnhof in Bünde starten und die Route gegen den Uhrzeigersinn fahren, gelangen Sie über Randringhausen und Stift Quernheim nach 10,7 km direkt zum ehemaligen Badehaus.

Den zugehörigen GPS-Track finden Sie nebenstehend zum Downloaden. Für eine kartografische Darstellung wählen sie bitte in der Rubrik „Themenrouten“ die Bauernbad Radelroute und laden das dort bereitgestellte PDF herunter.

Auch die Wittekindsroute und die Tagestour 3 „Werre, Else und Stift Quernheim“ führen recht nah am Bauernbad vorbei, sodass jeweils ein kurzer Abstecher zum denkmalgeschützten Haus empfehlenswert ist.

Die geographische Lage finden Sie auch auf dem Geodatenserver vom Kreis Herford.


Adresse: Rehmerloher Strasse 49, Kirchlengern

 

Mitteilung

Hinweise zu Ihrer Sicherheit:

1. Das Befahren der Radrouten geschieht auf eigene Gefahr, jeder ist für sich selbst verantwortlich.

2. Für alle Radler gilt die Straßenverkehrsordnung.

3. Für die Radtouren ist ein verkehrssicheres Fahrrad zu benutzen.

4. Das Tragen eines Fahrradhelms wird empfohlen.

Ausführliche Informationen über Gefahren, Rechte und Pflichten beim Radfahren finden Sie hier (PDF-Datei, 0,6 MB).